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KFZ Gutachter Spandau

Wertminderung Spandau

Was dein Auto nach fachgerechter Instandsetzung trotzdem an Wert einbüßt. Geschätzt wird dieser Betrag nicht, er wird gerechnet.

Zwei baugleiche Autos, gleiches Baujahr, gleiche Laufleistung. Eines hatte einen Unfall, sauber repariert und lückenlos dokumentiert. Trotzdem bringt es beim Verkauf weniger. Diese Differenz heißt merkantiler Minderwert und ist ein eigenständiger Anspruch neben den Reparaturkosten.

Sie fällt an, weil der Markt einem Unfallfahrzeug misstraut, nicht weil an ihm noch etwas kaputt wäre. Deshalb genügt es auch nicht, sie zu behaupten: Wer sie fordert, muss zeigen, wie er auf den Betrag kommt.

Streifenraster auf einer Fahrzeugflanke, das eine Einbeulung sichtbar macht

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Wertminderung Spandau: wann sie überhaupt anfällt

Vier Größen entscheiden: Alter und Laufleistung des Fahrzeugs, die Höhe des Schadens im Verhältnis zum Fahrzeugwert und die Frage, ob tragende Teile betroffen waren. Ein junges Fahrzeug mit erheblichem Blechschaden bekommt sie fast immer, ein zwölf Jahre alter Wagen mit ausgetauschtem Stoßfänger in der Regel nicht. Entscheidend ist dabei weniger, was ersetzt wurde, als wo: Ein angeschraubter Kotflügel hinterlässt keine Spur in der Fahrzeughistorie, eine gerichtete Seitenwand oder eine instandgesetzte Verstärkung schon. Genau danach fragt der nächste Käufer, und genau deshalb entsteht der Abschlag.

Von einer starren Altersgrenze zu sprechen, wäre falsch, auch wenn sich die Faustregel „bis fünf Jahre" hartnäckig hält. Es kommt darauf an, ob der Markt bei diesem Fahrzeug überhaupt noch nach der Vorgeschichte fragt. Bei gepflegten, gefragten Modellen tut er das deutlich länger. Umgekehrt gibt es Fälle, in denen trotz jungen Baujahrs nichts anfällt — etwa wenn ausschließlich Anbauteile getauscht wurden und die Karosserie unberührt blieb. Beides sind Einzelfallentscheidungen, und beide müssen begründet werden. Eine pauschale Ablehnung „Fahrzeug zu alt" ist genauso wenig belastbar wie eine pauschale Forderung.

Wertminderung berechnen: das Verfahren

Nicht nach Gefühl und nicht nach Prozentsatz vom Schaden. Üblich sind anerkannte Rechenverfahren, die Fahrzeugwert, Reparaturkosten, Alter und Laufleistung ins Verhältnis setzen; der Sachverständige wählt das für den Fall passende und weist es aus. Welches Verfahren passt, hängt vom Fahrzeug ab — die gängigen Methoden gewichten Alter und Schadenhöhe unterschiedlich stark und liefern bei einem drei Jahre alten Kompaktwagen deshalb andere Ergebnisse als bei einer zehn Jahre alten Limousine. Die Wahl gehört ins Gutachten, nicht in den Hinterkopf des Gutachters.

Entscheidend ist, dass die Herleitung mitgeliefert wird. Eine nackte Summe streicht der Prüfdienst der Gegenseite mit einem Halbsatz. Liegen Verfahren und Eingangsgrößen offen, kann er sie nur noch bestreiten, indem er selbst rechnet — und das ist eine andere Auseinandersetzung, weil er dann seine eigenen Annahmen offenlegen muss. Praktisch heißt das: Im Gutachten steht, welches Verfahren angewandt wurde, mit welchem Wiederbeschaffungswert, welchen Reparaturkosten und welcher Laufleistung gerechnet wurde und was daraus folgt. Wer diese vier Zahlen kennt, kann die Rechnung nachvollziehen, ohne mir glauben zu müssen.

Minderwert in einer abgerechneten Akte

Kompaktklasse, Erstzulassung 06.2020, 144.928 Kilometer, Frontschaden mit beschädigtem LED-Scheinwerfer. Schadenhöhe 8.163,40 Euro brutto, darin enthalten 200 Euro merkantiler Minderwert. Wiederbeschaffungswert 18.500 Euro. Die 200 Euro wirken neben der Schadenhöhe klein, und genau das ist der Grund, warum sie so oft unter den Tisch fallen: Sie lohnen den Streit scheinbar nicht. Diese Position steht in keinem Kostenvoranschlag. Ohne jemanden, der sie rechnet und ausweist, existiert sie auf dem Papier schlicht nicht. Verloren gehen solche Ansprüche deshalb selten im Streit — sie werden nie gestellt.

Der Betrag bleibt übrigens auch dann bestehen, wenn du dir den Schaden auf Gutachtenbasis auszahlen lässt und nicht reparierst. Getragen wird der Minderwert von der Vorgeschichte des Fahrzeugs; wohin das ausgezahlte Geld anschließend geht, ändert daran nichts. Was bei dieser sogenannten fiktiven Abrechnung wegfällt, ist allein die Mehrwertsteuer auf die Reparatur — sie wird nur bei tatsächlich angefallenen Kosten erstattet. Der Minderwert wird davon nicht berührt und ist deshalb eine der wenigen Positionen, die sich zwischen Reparatur und Auszahlung nicht verändert.

Erst begutachten lassen, dann reparieren

Nach der Instandsetzung ist der Umfang des Schadens nicht mehr sichtbar. Ob eine Verstärkung gerichtet, eine Seitenwand ersetzt oder nur lackiert wurde, lässt sich am fertigen Fahrzeug nicht mehr feststellen — und ohne diesen Umfang gibt es keine belastbare Grundlage für den Minderwert. Die Reparaturrechnung hilft dabei nur begrenzt weiter: Sie nennt Positionen und Beträge, aber nicht die Verformungstiefe und nicht, welche Bereiche vor dem Richten wie weit nachgegeben hatten. Genau das sind die Angaben, aus denen sich der Abschlag begründet.

Deshalb der einzige Rat, der auf dieser Seite wirklich zählt: erst begutachten lassen, dann reparieren. Das kostet ein bis zwei Tage und ist die einzige Stelle im ganzen Ablauf, an der sich ein Fehler nicht mehr korrigieren lässt. Alles andere lässt sich nachreichen, korrigieren oder notfalls streiten — der Zustand vor der Reparatur nicht. Steht das Fahrzeug schon in einer Werkstatt in Spandau, ist das kein Hindernis: Ein Anruf dort genügt, damit bis zur Begutachtung gewartet wird. Kritisch wird es erst, wenn bereits Teile abgebaut oder Bleche gezogen wurden.

Fragen & Antworten

Fragen zu Wertminderung

Gibt es Wertminderung auch beim Totalschaden?

Nein. Ein Minderwert lebt davon, dass das Fahrzeug repariert im Verkehr bleibt und irgendwann den Besitzer wechselt. Beim wirtschaftlichen Totalschaden passiert genau das nicht: Statt einer Instandsetzung gibt es die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Wie hoch fällt die Wertminderung typischerweise aus?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, und jede Zahl ohne Fahrzeugdaten wäre geraten. Die Spanne reicht von wenigen hundert Euro bis in den vierstelligen Bereich. Mit Modell, Baujahr, Laufleistung und einer groben Schadenhöhe grenze ich das am Telefon ein — bevor du eine Zahl aus dem Netz übernimmst.

Die Versicherung hat den Minderwert gestrichen. Was jetzt?

Zuerst nachsehen, mit welcher Begründung. Häufig steht dort, das Fahrzeug sei zu alt oder der Schaden zu gering — beides sind Behauptungen, denen die Herleitung im Gutachten entgegensteht. Widerspruch mit Verweis auf das Rechenverfahren ist der übliche Weg; bleibt es dabei, gehört der Punkt zu einem Anwalt.

Bekomme ich den Minderwert auch, wenn ich das Auto behalte?

Ja. Für den Anspruch genügt, dass der Unfall passiert ist; ob und wann du das Fahrzeug abgibst, spielt dafür keine Rolle. Ausgezahlt wird er auch dann, wenn du den Wagen noch zehn Jahre fährst.

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Trifft dich am Unfall keine Schuld, entstehen dir für das Gutachten keine Kosten — abgerechnet wird mit dem Haftpflichtversicherer des Verursachers.

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