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KFZ Gutachter Spandau

Nutzungsausfall Spandau

Für jeden Tag ohne Auto gibt es Geld. Voraussetzung ist nicht ein Mietwagen, sondern eine belastbare Angabe zur Dauer.

Wer ein Auto hält, hält es, um es zu benutzen. Fällt diese Möglichkeit durch einen fremdverschuldeten Unfall weg, ist das ein ersatzfähiger Schaden — unabhängig davon, ob du dir einen Mietwagen genommen hast. Der Anspruch heißt Nutzungsausfall und wird in Tagessätzen abgerechnet.

Zwei Größen bestimmen den Betrag: wie viel ein Ausfalltag bei deinem Fahrzeug wert ist und wie viele Tage es ausfällt. Beide gehören ins Gutachten. Fehlt eine davon, setzt die Gegenseite ihre eigene ein, und die fällt regelmäßig niedriger aus.

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Nutzungsausfall Spandau: wie der Tagessatz zustande kommt

Grundlage sind die üblichen Tabellenwerke, die Fahrzeuge nach Typ, Motorisierung und Ausstattung in Gruppen einordnen; jeder Gruppe ist ein Tagessatz zugeordnet. Welche Gruppe für deinen Wagen gilt, halte ich im Gutachten fest, damit die Versicherung sie nicht selbst wählt. Das ist kein Formalismus: Zwischen zwei benachbarten Gruppen liegen je nach Fahrzeug spürbare Beträge pro Tag, und bei zwei Wochen Ausfall summiert sich eine einzige Gruppe Unterschied zu einem Betrag, über den sich das Nachrechnen lohnt. Wer die Einstufung nicht selbst mitliefert, überlässt sie der zahlenden Seite.

Bei älteren Fahrzeugen wird nach unten korrigiert, weil der Wert der Nutzung mit dem Alter sinkt. Wie stark, hängt vom Einzelfall ab. Eine allgemeine Zahl steht hier bewusst nicht: Sie hinge von Modell, Motorisierung und Alter ab und wäre ohne diese Angaben geraten. Was ich stattdessen zusage, ist die Herleitung — Fahrzeuggruppe, Alter, gegebenenfalls die Korrektur und der Satz, der daraus folgt. Wird später gekürzt, ist damit sichtbar, an welcher Stelle die Gegenseite anders gerechnet hat. Ohne diese Angaben bleibt nur die Aussage, der Betrag sei zu hoch, und dagegen lässt sich schwer argumentieren.

Ausfalltage statt Standzeit: die Dauer richtig bemessen

Gezählt werden die Tage, an denen dir das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht — bei Reparatur die Instandsetzungsdauer zuzüglich einer angemessenen Überlegungs- und Beschaffungsfrist, beim Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer. Beide Werte stehen im Gutachten in Arbeitstagen, nicht in Kalendertagen, und beide werden begründet. Die Überlegungsfrist ist dabei kein Entgegenkommen, sondern die Zeit, die du brauchst, um auf Grundlage des Gutachtens überhaupt entscheiden zu können, ob repariert oder ersetzt wird. Ohne Gutachten beginnt diese Frist nicht zu laufen.

Nicht dasselbe ist die Standzeit in der Werkstatt. Steht dein Auto dort drei Wochen, weil ein Teil nicht lieferbar ist, heißt das nicht automatisch drei Wochen Nutzungsausfall — und umgekehrt läuft der Anspruch auch, wenn der Wagen unrepariert bei dir vor der Tür steht. Der Begriff wird oft verwechselt, und die Verwechslung kostet Geld: Wer mit der Werkstattrechnung argumentiert, bekommt die Tage erstattet, die der Betrieb gebraucht hat. Wer mit dem Gutachten argumentiert, bekommt die Tage, die die Instandsetzung nach Herstellervorgaben erfordert. Das ist nicht dieselbe Zahl, und nur die zweite lässt sich belegen.

Was den Anspruch verkürzt oder ausschließt

Zwei Voraussetzungen prüft die Versicherung regelmäßig. Der Nutzungswille fehlt, wenn du in der fraglichen Zeit ohnehin nicht gefahren wärst — im Urlaub, im Krankenhaus, mit entzogener Fahrerlaubnis. Die Nutzungsmöglichkeit fehlt, wenn du ein gleichwertiges Zweitfahrzeug hast, das dir tatsächlich zur Verfügung steht. Beides ist eine Frage des Einzelfalls und nicht des Prinzips: Ein Zweitwagen, den der Partner täglich zur Arbeit fährt, ersetzt deinen nicht, und ein abgemeldetes Fahrzeug in der Garage schon gar nicht. Solche Punkte gehören vor die Meldung geklärt, nicht in den Streit hinterher.

Häufiger als die Streichung ist allerdings die Verkürzung durch Verzögerung. Jeder Tag ohne Entscheidung verlängert zwar den Ausfall — erstattet wird aber nur, was die Versicherung für erforderlich hält. Wer drei Wochen wartet, bis er einen Gutachter beauftragt, bekommt diese drei Wochen nicht ersetzt, weil sie nicht der Schaden verursacht hat, sondern das Zuwarten. Der zweite Klassiker ist die Eigenreparatur ohne Nachweis: Ohne Bestätigung, dass tatsächlich und fachgerecht instand gesetzt wurde, wird der Nutzungsausfall regelmäßig gekürzt oder ganz gestrichen. Dafür gibt es die Reparaturbestätigung.

Nutzungsausfall oder Mietwagen: was sich rechnet

Mietwagen bekommt, wer tatsächlich einen anmietet — erstattet wird der Normaltarif für ein Fahrzeug eine Klasse unter dem eigenen. Nutzungsausfall bekommt, wer keinen nimmt. Beides zusammen geht nicht. Der Unterschied ist praktisch größer, als er klingt: Beim Mietwagen streitet die Gegenseite über den Tarif, beim Nutzungsausfall über die Zahl der Tage. Wer selten fährt, kommt mit dem Nutzungsausfall meist besser weg; wer täglich auf das Auto angewiesen ist, hat mit dem Mietwagen weniger Aufwand und dafür mehr Diskussion über die Höhe.

Welcher Weg günstiger ist, hängt an der Zahl der Tage und daran, wie sehr du auf das Auto angewiesen bist. Im Bezirk macht das einen konkreten Unterschied: In Kladow und Gatow, die weder S- noch U-Bahn haben, sieht die Rechnung anders aus als in Stresow mit S-Bahn und Bahnhof vor der Tür oder in der Altstadt mit U7-Anschluss. Wer im Süden des Bezirks wohnt und pendelt, wird kaum zwei Wochen ohne Fahrzeug auskommen. Ich sage dir vor der Anmietung, worauf es in deinem Fall hinausläuft — danach lässt sich die Entscheidung nicht mehr umdrehen.

Fragen & Antworten

Fragen zu Nutzungsausfall

Bekomme ich Nutzungsausfall auch ohne Mietwagen?

Ja, das ist der Regelfall. Der Anspruch besteht, weil dir die Nutzungsmöglichkeit genommen wurde — nicht, weil dir Kosten entstanden sind. Wer einen Mietwagen nimmt, bekommt stattdessen dessen Kosten erstattet, beides zusammen gibt es nicht.

Wie viele Tage werden bezahlt?

Bei Reparatur die im Gutachten ausgewiesene Instandsetzungsdauer plus eine angemessene Frist für Beauftragung und Terminfindung. Beim Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer, üblicherweise rund zwei Wochen. Verzögerungen, die du selbst zu vertreten hast, zählen nicht mit.

Was ist, wenn ich das Auto beruflich brauche?

Dann geht es nicht mehr um Nutzungsausfall, sondern um entgangenen Gewinn oder um Vorhaltekosten — bei gewerblich genutzten Fahrzeugen ist das der zutreffende Anspruch. Er wird anders berechnet und braucht andere Nachweise. Sag mir beim ersten Telefonat, ob das Fahrzeug gewerblich läuft.

Zählt der Tag des Unfalls schon mit?

In der Regel ja, wenn das Fahrzeug ab diesem Tag nicht mehr nutzbar war. Ab wann genau gezählt wird, hängt am Einzelfall und daran, was das Gutachten zur Fahrbereitschaft feststellt.

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Trifft dich am Unfall keine Schuld, entstehen dir für das Gutachten keine Kosten — abgerechnet wird mit dem Haftpflichtversicherer des Verursachers.

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